Hinweis zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Wichtige Informationen zur Heizungsmodernisierung ab 2024
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten seit 2024 neue Anforderungen für Heizungsanlagen und Gebäude. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.
Die konkreten Vorgaben unterscheiden sich je nach Region, Gebäudeart und individueller Situation.
1. Energieeffizienz und Heizungsanlagen
Neue Heizungsanlagen müssen künftig zu einem wesentlichen Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In vielen Fällen liegt dieser Anteil bei mindestens 65 %.
Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt insbesondere von der kommunalen Wärmeplanung sowie der Lage des Gebäudes ab.
2. Neubau und Bestandsgebäude
In Neubaugebieten gelten die Anforderungen in der Regel unmittelbar. Außerhalb von Neubaugebieten greifen Übergangsfristen, die sich an der kommunalen Wärmeplanung orientieren.
Bestehende und funktionierende Heizungsanlagen können weiterhin betrieben werden. Bei einem Heizungsausfall gelten Übergangsregelungen, die eine zeitlich begrenzte Nutzung bestehender Systeme ermöglichen.
3. Öl- und Gasheizungen
Der Einbau von Öl- und Gasheizungen ist weiterhin möglich, insbesondere innerhalb der Übergangsfristen. Langfristig ist jedoch vorgesehen, den Anteil erneuerbarer Energien schrittweise zu erhöhen.
Die konkreten Anforderungen und Fristen hängen von den gesetzlichen Vorgaben sowie regionalen Rahmenbedingungen ab.
4. Fördermöglichkeiten
Für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme stehen verschiedene staatliche Förderprogramme zur Verfügung:
- Grundförderung für erneuerbare Heizsysteme
- Zusätzliche Zuschläge je nach Zeitpunkt und Einkommenssituation
- Kombinierbare Förderprogramme je nach Maßnahme
Aktuelle Informationen finden Sie unter: www.energiewechsel.de/beg