Hinweis nach dem Verpackungsgesetz
Rücknahme von Verpackungsmaterial
1. Gesetzliche Verpflichtung
Gemäß § 15 Abs. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) sind wir als Vertreiber verpflichtet, bestimmte Verpackungen unentgeltlich zurückzunehmen. Diese Regelung dient der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Reduzierung von Verpackungsabfällen.
2. Rücknehmbare Verpackungen
Wir nehmen folgende Verpackungsarten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zurück:
- Transportverpackungen, z. B. Paletten oder Großverpackungen
- Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen
- Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen gemäß § 7 VerpackG
- Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
- Mehrwegverpackungen
3. Ablauf der Rückgabe
Die Rückgabe kann im Zusammenhang mit einer Lieferung oder nach vorheriger Abstimmung mit unserem Kundenservice erfolgen.
Die zurückgenommenen Verpackungen werden anschließend ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verwertet.
4. Hinweis zum Umweltschutz
Durch die Rückgabe von Verpackungen unterstützen Sie die Wiederverwertung von Materialien und leisten einen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen.
5. Kontakt
Wenn Sie Fragen zur Rücknahme von Verpackungen oder zum Ablauf der Rückgabe haben, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.